Whistleblowing ist eine Alternative zu den üblichen Meldewegen (z. B. über den direkten Vorgesetzten oder verdächtige Transaktionen), die genutzt werden kann, wenn innerhalb der Tipico Gruppe oder ihrer Lieferkette ein Fehlverhalten bekannt ist oder es zumindest vermutet wird und es dabei Bedenken gibt, die regulären Meldewege zu nutzen.
Es folgen Beispiele, in denen es angebracht sein kann, ein Fehlverhalten als Whistleblower zu melden. Bitte beachtet, dass die Liste nicht vollständig ist.
Meldung eines Vorfalls:
Tipico verpflichtet sich zu einer offenen Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter legitime Bedenken im Vertrauen äußern können. Allerdings ist die Rechtslage für Whistleblower komplex und Meldungen über vermeintliche Vorfälle – auch wenn sie in bester Absicht durchgeführt wurden – können schwerwiegende Folgen für den Whistleblower haben (z.B. das Verbot, durch Hinweise auf strafrechtliche Vorgänge die Ermittlungen zu erschweren).
Daher haben wir beschlossen, einen Mitarbeiter als unparteiischen und unabhängigen Meldebeauftragten zu ernennen, der sich um alle Meldungen über mögliches Fehlverhalten kümmert.
Der Meldebeauftragte wird:
Weitere Informationen finden Sie in unserer Whistleblower-Policy (deutsch / englisch / kroatisch). Sie können ein Fehlverhalten über das Whistleblower Portal melden.
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, anonym zu bleiben und dennoch mit dem Meldebeauftragten zu kommunizieren, wenn Sie dies wünschen.
Sie sind nicht verpflichtet, persönlich identifizierbare Daten anzugeben. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Vielen Dank für Ihr Interesse! Sie haben sich erfolgreich in unserem Presseverteiler angemeldet.